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   KG, 09.09.2002 - 8 U 231/01   

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https://dejure.org/2002,12014
KG, 09.09.2002 - 8 U 231/01 (https://dejure.org/2002,12014)
KG, Entscheidung vom 09.09.2002 - 8 U 231/01 (https://dejure.org/2002,12014)
KG, Entscheidung vom 09. September 2002 - 8 U 231/01 (https://dejure.org/2002,12014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Mietzinszahlung ; Vorliegen eines Scheingeschäfts ; Einrede des nichterfüllten Vertrages ; Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheides ; Voraussetzungen einer Verwirkung

  • Judicialis

    BGB § 117; ; BGB § ... 134; ; BGB § 197; ; BGB § 198; ; BGB § 199; ; BGB § 200; ; BGB § 201; ; BGB § 209 Abs. 1; ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 209 Abs. 2 Ziffer 1; ; BGB § 211 Abs. 2; ; BGB § 212 a Satz 2; ; BGB § 213 Satz 1; ; BGB § 320; ; BGB § 535 Satz 2; ; BGB § 537 Abs. 1; ; BGB § 539; ; VermG § 3; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 2; ; VermG § 15 Abs. 2; ; VermG § 30; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Unwirksamkeit vertraglicher Verpflichtungen aufgrund Vermögensgesetzes; Auslegung unrichtiger Parteibezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1996 - XII ZR 8/95

    Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs in einem Mahnbescheid

    Auszug aus KG, 09.09.2002 - 8 U 231/01
    Zwar endet die unterbrechende Wirkung eines Mahnbescheides nach §§ 213 Satz 1, 212 a Satz 2, 211 Abs. 2 BGB im Falle der Nichtbetreibung mit der Folge, dass eine neue Verjährungsfrist zu laufen beginnt; da aber der Stillstand weniger als vier Jahre anhielt, kommt eine Verjährung in dieser Zeit nicht in Betracht (BGH in NJW 1996, 2152).
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

    Auszug aus KG, 09.09.2002 - 8 U 231/01
    Die Parteibezeichnung ist, wenn sie fehlerhaft ist, der Auslegung zugänglich und zwar entgegen der Auffassung des Beklagten sowohl auf der Kläger- als auch auf der Beklagtenseite (BGH in NJW 1988, 1585; Thomas/Putzo, ZPO, 20. Auflage, Vorbem. § 50, Rdnr.4).
  • KG, 14.08.1981 - 8 W REMiet 3471/81

    Verwirkung von Ansprüchen des Vermieters gegen Mieter auf Nachzahlung von

    Auszug aus KG, 09.09.2002 - 8 U 231/01
    Neben dem Zeitmoment ist weitere Voraussetzung der Verwirkung das Vorliegen besonderer Umstände, die die Feststellung rechtfertigen, dass der Schuldner bereits darauf vertrauen durfte, dass der Gläubiger die Forderung nicht, mehr geltend macht (Umstandsmoment) (KG WuM 1981, 270).
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